1.1. Mit der Anmeldung bietet der Mieter den Abschluß eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichneten Ferienwohnung an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per Email) Reservierungsbestätigung der Wohnung durch den Vermieter zustande beim Mieter zustande. Vermieter ist die ME GmbH.
1.2. Die Wohnung steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muß bis 10.00 Uhr erfolgen.Die Ankunft und die Schlüsselübergabe erfolgen nach Vereinbarung. Um Mitteilung der voraussichtlichen Ankunftszeit einige Tage vor der Anreise wird gebeten. Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antritts des Aufenthaltes erfolgen.
1.3. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Mietvertrages.
1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Buchungsbestätigung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Zu mündlichen Nebenabreden ist die die ME GmbH befugt. Im Mietpreis inbegriffen sind die Unterkunft, Warm- und Kaltwasser, Gas, Strom, Geschirr, Besteck, PKWparkplatz im Bereich der Wohnung.
1.5. Es ist verboten, mehr Personen in der Ferienwohnung aufzunehmen als angemeldet sind. Kinder werden als Erwachsene betrachtet.
1.6. Haustiere sind grundsätzlich nicht erwünscht.
1.7. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorzulegen.
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird der gesamte Mietpreis fällig.
und bei der Anmeldung durch Banküberweisung sicherzustellen.
2.4. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Mietbeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt der Vermieter die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3.1. Sollten die Buchungsbestätigung dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Mietantritt zugegangen sein hat sich diser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen
4.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Ferienwohnung Änderungen in Bezug auf den Termin vor Mietantritt vorgenommen (Umbuchung) ist der Vermieter berechtigt, ein Bearbeitungsgeld von € 20,00 zu erheben.
4.2. Der Vermieter ist berechtigt aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ einen kostenlosen Rückantritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3. Bis zum Mietbeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter dem Vermieter die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Recht und Pflichten zu bestätigen. Der Vermieter erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von € 20,00.
4.4. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Mieter der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
5.1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Buchungzurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang beim Vermieter wirksam. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Brücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Der Vermieter ist weiterhin berechtigt, Rücktrittskosten geltend zu machen, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet werden:
Bei einem Rücktritt
- bis zum 60. Tag vor Mietbeginn 30 %
- bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 60 %
- bis zum 14. Tag vor Mietbeginn 75 %
- vom 7. Tag bis zum letzten Werktag des Mietantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 90 %
5.2. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vom vermieter geforderten Kosten. Sollte die der Vermieter durch den Rücktritt entstanden Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1. angegebenen Beträge, so wird dieser höherer Betrag von dem Mieter geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
5.3. Sollte die Ferienwohnung aus irgendwelchen Gründen nicht zusagen, so beinhaltet dies kein Rücktrittsrecht.
6.1. Wird der Aufenthalt infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung der Unterkunft oder gleichgewichtige Vorfällezählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Buchungsvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Mietbeginn erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglichzurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Vermieter ein Entgelt verlangen.
6.2. Ergeben sich die in Ziffer 6.1. genannten Umstände nach Beginn der Mietzeit kann der Buchungsvertrag ebenfalls vonbeiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Vermieter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der Vermieter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten für dieRückbeförderung werden vom Vermieter und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.
7.1. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten als nicht eingebrachte Sachen im Sinne des§§ 701 BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
7.2. Bei Verlust des Schlüssels werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
7.3. Der Mieter haftet für Schaden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
7.4. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
8.Gewährleistung/Schadenersatz
8.1. Wird die Buchung infolge eines Mangels der durch den Vermieter zu erbrigenden Leistungen erheblich beeinträchtigt kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine vom Mieter angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermiter verweigert wird, oder wenn die Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Mietmangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Mietpreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist.
8.2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte -auch an Ehegatten- ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.
9.1. Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.
10.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
10.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und
weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
10.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Familie Müller zur Anfechtung des Vermietungsvertrages.
10.4. Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermieter ist ......?
10.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Mietvertrages.
10.6. Die Anwendung des deutschen Rechtes wird vereinbart.
ME GmbH
Schwertlilienweg 4
30926 Seelze
Telefon +49 5137 99 872 99
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